Heilpraktikerin der Physiotherapie

Der sektoralen Heilpraktikerin der Physiotherapie ist es erlaubt, die Physiotherapie als eigenständigen und abgrenzbaren Heilberuf auszuüben.

Vorteil für Sie:

  • Sie können das gesamte Leistungsspektrum der Physiotherapie in Anspruch nehmen, ohne hierbei von einer ärztliche Verordnung abhänig zu sein
  • Sie haben eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen, dann können Sie die Behandlung mit Ihrer Zusatzversicherung abrechnen
  • Privatpatienten können direkt behandelt werden und mit ihrer privaten Krankenkasse abrechnen
  • Befund - Diagnose - Behandlung alles aus einer Hand


Die "Heilpraktikerin der Physiotherapie" muss in in der Lage sein, gesundheitliche Probleme richtig einzuschätzen und zu handeln. Hier geht es in erster Linie um Krankheitsbilder, die nicht aus dem Bereich der Physiotherapie kommen. Ein großes Gewicht wird besonders auf Nötfälle gelegt.

Ausbildungsinhalte sind u. a.:

- Rechts- und Berufskunde: Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung
- Abgrenzung der heilkundlichen Tätigkeit als Heilpraktiker der Physiotherapie
   gegenüber Ärzten und normalen Heilpraktikern
- rechtliche Vorschriften, die bei der selbständigen Berufausübung von Bedeutung sind

Kenntnisse über:
- des Atmungssystems und Stoffwechselerkrankungen,
- die Pathophysiolgie des Kreislaufsystems
- Infektionskrankheiten
- Ursachen
- Differentialdiagnosen
- Komplikationen von Erkrankungen
- Befunden
- Schädigung des Rückenmarks und Erkrankungen des Knochens und Knochenmarks,
- Symptome, Differentialdiagnosen
- Störungen des Lymphsystems
- Schmerzen und Schmerzsyndrome bei aktuell lebensbedrohlichen Krankheiten

Sollte sich bei einer Befundung herausstellen, dass ein Handeln über das Tätigkeitfeld des Heilpraktiker der Physiotherapie notwendig ist, wird eine Weiterempfehlung zum (Fach)Arzt gewährleistet, damit z.Bsp. Röntgenaufnahmen u.ä. durchgeführt werden können.